|
Achtung:
Das Hundehalterbrevet ist ein Kurs der nicht vom Bund verlangt wird. bei diesem Kurs können Sie keinen SKN-Nachweis erlangen.
www.bvet.ch
Erklärungen vom Bundesamt für Veterinärwesen
Der Hund ist „Der beste Freund des Menschen", ein „treuer Gefährte", ein „tapferer Beschützer", ein „Herz auf vier Pfoten" - aber auch ein „Köter", eine „Bestie", ein „Killer", eine „Kampfmaschine" - je nach Sichtweise.
Tatsache ist: Hunde stammen von Wölfen ab. Das soziale Umfeld im Rudel hat bei den Wölfen zu einer hohen sozialen Intelligenz geführt: Für einen Wolf ist es lebenswichtig, die Stimmung eines Rudelgenossen richtig einzuschätzen. Ebenso haben Hunde eine einzigartige Fähigkeit erworben, Stimmungen von Menschen zu spüren und darauf zu reagieren. Kein anderes Heim- oder Haustier kann das in diesem Ausmass.
Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor. Künftig müssen Sie vor dem Kauf eines Hundes einen theoretischen Kurs besuchen. Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie im ersten Jahr ein Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren. Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können.
Die Ausbildungsvorschriften gelten bereits ab 1. September 2008. Wer dann bereits Hunde hat, muss nur noch beim Kauf eines neuen das Training absolvieren. Wer aber erst im Herbst 2008 einen Hund kauft, muss den theoretischen Kurs und das Training bis spätestens 1. September 2010 gemacht haben.
Wie sieht die Ausbildung konkret aus?
Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs und einem Training mit dem Hund. Künftig müssen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchten, vorher einen Theoriekurs besuchen, der mindestens vier Stunden dauern wird. Wenn sie dann den Hund erhalten, müssen sie im ersten Jahr ein Training absolvieren, das mindestens 4 Übungseinheiten à 1 Stunde umfasst .
Wozu eine obligatorische Hundeausbildung?
Mit der Ausbildung lernen Sie, welche Grundbedürfnisse ein Hund hat, was Sie ihm bieten müssen und wie Sie ihn führen sollen. Die Ausbildung bringt somit einerseits dem Hund etwas, nämlich eine tiergerechte Haltung und Erfahrung in ungewohnter Umgebung und mit fremden Hunden. Sie fördert aber auch die Kontrolle der Haltenden über ihre Tiere und damit die öffentliche Sicherheit. Gerade der Theoriekurs vor dem Kauf erfüllt aber einen weiteren Zweck: Künftige Haltende sollen sich bewusst werden, welches Engagement ein Hund über Jahre weg bedeutet und ob sie dies leisten können. Diese Frage sollte man sich vor jedem Kauf eines Tieres stellen.
Ich habe meinen Hund vor dem 1. September 08 gekauft. Muss ich nun die Ausbildung nachho-len?
Nein. Die Bestimmung tritt am 1. September 2008 in Kraft – mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren. Konkret heisst dies: Für den Hund, den Sie bereits vorher hatten, brauchen Sie nichts mehr. Schaffen Sie sich aber nach dem 1. September 2008 einen 2. Hund an, müssen Sie mit diesem das Training absolvieren und haben wegen der Übergangsfrist bis zum 1. September 2010 Zeit dafür. Dieses Training müssen Sie mit jedem neuen Hund machen, den Sie übernehmen. Ab September 2010 haben Sie dann jeweils 1 Jahr nach Erwerb des Hundes Zeit, das Training zu absolvieren.
Bleiben Sie per Heimtier-Newsletter auf dem Laufen-den! Sie können ihn unter www.tiererichtighalten.ch abonnieren.
|