SKN-Nachweis
mobile Hundeschule
Elisabeth Elmer
Dorfstrasse 12
5244 Birrhard
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Häufig gestellte Fragen

Die mobile Hundeschule kommt zu Ihnen nach Hause! Mehr erfahren Sie unter:    www.problem-hund.ch
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Muss ich das auch machen?

Hundehalter welche Ihren ersten Hund nach dem 1. September 2008 gekauft haben müssen den Theorie Kurs und den praktischen Kurs absolvieren. Wegen der Über- gangsfrist haben sie Zeit bis zum 1. September 2010.
Für Hundehalter welche schon Hundebesitzer sind oder waren ist nur noch der praktische Kurs notwendig. Das jedoch bei jedem neu erworbenen Hund. Gleiche Frist bis 2010.
Ab 1. September 2010, für Neuhundehalter: Der Theorie Kurs muss vor dem Kauf des ersten Hundes absolviert werden. Für den praktischen Kurs haben Sie nach Erwerb des Hundes ein Jahr Zeit.
Für Hundehalter die schon einen Hund hatten oder haben müssen für jeden neu erworbenen Hund den praktischen Teil neu absolvieren.
Der Theoriekurs muss nur einmal absolviert werden und gilt für alle weitere Hunde.

Achtung:

Das Hundehalterbrevet ist ein Kurs der nicht vom Bund verlangt wird. bei diesem Kurs können Sie keinen SKN-Nachweis erlangen.

 

www.bvet.ch

Erklärungen vom Bundesamt für Veterinärwesen

Der Hund ist „Der beste Freund des Menschen", ein „treuer Gefährte", ein „tapferer Beschützer", ein „Herz auf vier Pfoten" - aber auch ein „Köter", eine „Bestie", ein „Killer", eine „Kampfmaschine" - je nach Sichtweise.

Tatsache ist: Hunde stammen von Wölfen ab. Das soziale Umfeld im Rudel hat bei den Wölfen zu einer hohen sozialen Intelligenz geführt: Für einen Wolf ist es lebenswichtig, die Stimmung eines Rudelgenossen richtig einzuschätzen. Ebenso haben Hunde eine einzigartige Fähigkeit erworben, Stimmungen von Menschen zu spüren und darauf zu reagieren. Kein anderes Heim- oder Haustier kann das in diesem Ausmass.

Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor. Künftig müssen Sie vor dem Kauf eines Hundes einen theoretischen Kurs besuchen. Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie im ersten Jahr ein Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren. Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können.

Die Ausbildungsvorschriften gelten bereits ab 1. September 2008. Wer dann bereits Hunde hat, muss nur noch beim Kauf eines neuen das Training absolvieren. Wer aber erst im Herbst 2008 einen Hund kauft, muss den theoretischen Kurs und das Training bis spätestens 1. September 2010 gemacht haben.

 

 Wie sieht die Ausbildung konkret aus?

Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs und einem Training mit dem Hund. Künftig müssen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchten, vorher einen Theoriekurs besuchen, der mindestens vier Stunden dauern wird. Wenn sie dann den Hund erhalten, müssen sie im ersten Jahr ein Training absolvieren, das mindestens 4 Übungseinheiten à 1 Stunde umfasst .

Wozu eine obligatorische Hundeausbildung?

Mit der Ausbildung lernen Sie, welche Grundbedürfnisse ein Hund hat, was Sie ihm bieten müssen und wie Sie ihn führen sollen. Die Ausbildung bringt somit einerseits dem Hund etwas, nämlich eine tiergerechte Haltung und Erfahrung in ungewohnter Umgebung und mit fremden Hunden. Sie fördert aber auch die Kontrolle der Haltenden über ihre Tiere und damit die öffentliche Sicherheit. Gerade der Theoriekurs vor dem Kauf erfüllt aber einen weiteren Zweck: Künftige Haltende sollen sich bewusst werden, welches Engagement ein Hund über Jahre weg bedeutet und ob sie dies leisten können. Diese Frage sollte man sich vor jedem Kauf eines Tieres stellen.

Ich habe meinen Hund vor dem 1. September 08 gekauft. Muss ich nun die Ausbildung nachho-len?

Nein. Die Bestimmung tritt am 1. September 2008 in Kraft – mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren. Konkret heisst dies: Für den Hund, den Sie bereits vorher hatten, brauchen Sie nichts mehr. Schaffen Sie sich aber nach dem 1. September 2008 einen 2. Hund an, müssen Sie mit diesem das Training absolvieren und haben wegen der Übergangsfrist bis zum 1. September 2010 Zeit dafür. Dieses Training müssen Sie mit jedem neuen Hund machen, den Sie übernehmen. Ab September 2010 haben Sie dann jeweils 1 Jahr nach Erwerb des Hundes Zeit, das Training zu absolvieren.

 

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kurse: Veranstaltungsorte der Kurse werden in den Anmeldebestätigungen bekannt gegeben. Alle Veranstaltungen haben eine Platzbeschränkung. Vorauszahlung 100% des Kursbetrages binnen 5 Tagen nach der Anmeldung. (Ansonsten wird der Platz wieder freigegeben).  Alle Kurse werden schriftlich mit Einzahlungsschein bestätigt. Ihre Buchung wird erst durch die Vorauszahlung des Kursgeldes zur definitiven Reservation. Vorträge werden nicht schriftlich bestätigt. Bei Überbuchung werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. JEDE ANMELDUNG IST VERBINDLICH! Bei Abmeldung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung werden 50% des Kursbetrages geschuldet, danach werden 100% der Kurskosten fällig, ausser es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl eine Veranstaltung abzusagen/auf einen anderen Termin zu legen. Nähere Informationen Mobile Hundeschule, Elisabeth Elmer, Dorfstr. 12, 5244 Birrhard. Tel: 056-243’18’81  mobil: 079-783’93 86  hundeschule@problem-hund.ch

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